Für meine nicht registrierte Balkonkraftwerke habe ich eine Strafe erhalten
Schlussfolgerung: Die Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung für nicht registrierte Balkonkraftwerke tendiert gegen Null.
Mini-Solaranlagen erobern die deutschen Balkone. Im Jahr 2022 wurden 40.000 Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister registriert, und für das Jahr 2023 wird mit einer Anzahl von 360.000 Registrierungen gerechnet. Da viele Mini-Solaranlagen nicht registriert sind, könnte die tatsächliche Anzahl höher sein. Ist die Registrierung von Balkonkraftwerken also erforderlich?
Wegen kontinuierlich steigender Strompreise entscheiden sich immer mehr Menschen für plug&play-Stecker-Solaranlagen, um die Auswirkungen der Preissteigerungen zu reduzieren. Mit zunehmendem Wettbewerb auf dem Markt sinken auch die Preise für Balkonkraftwerke,das bedeutet, dass sich die Amortisationszeit für die Installation eines Balkonkraftwerks mit 800 Watt auf 2-3 Jahre verkürzt.
Bei der Installation eines Balkonkraftwerks müssen Sie sich jetzt bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) des Bundesnetzagentur registrieren. Für diese Art von Bürokratie wird es im Jahr 2024 einige positive Veränderungen geben.
Registrierung für Balkonkraftwerke erforderlich
Grundsätzlich muss jede Mini-Solaranlage registriert werden. Im Vergleich zu Solaranlagen wurde das Registrierungsverfahren für Balkonkraftwerke jedoch erheblich vereinfacht.
Die rechtliche Grundlage für die Registrierung von Balkonkraftwerken stammt aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das besagt, dass Betreiber von Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von maximal 25 Kilowatt (25.000 Watt) maximal etwa 70% der installierten Leistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen können. Obwohl die 70%-Regelung Anfang 2023 vorübergehend ausgesetzt wurde, bleiben die Strafen für nicht registrierte Balkonkraftwerke bestehen.
Strafe für die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks
Trotz der Verpflichtung und der Strafen registrieren sich derzeit nur wenige Stecker-Solaranlage-Benutzer.
Strafe für die Nichteintragung in das Marktstammdatenregister
Wenn nicht im Marktstammdatenregister registriert, wird dies gemäß § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes als rechtswidrig betrachtet, und die Höchststrafe beträgt bis zu 50.000 Euro.
Die Realität ist jedoch, dass die Strafen nur wenige hundert Euro betragen, und es gibt derzeit nur sehr wenige Fälle von Bußgeldern, so dass ihre Authentizität nicht überprüft werden kann.
Strafen von Netzbetreibern
Wenn nicht beim Netzbetreiber registriert, wird eine Gebühr von 1 Euro pro Monat pro 100 Watt Modulleistung erhoben. Bei einer 800-Watt-Balkonkraftwerk beläuft sich die monatliche Gebühr auf 8 Euro.
Ab 2024 entfällt nach der neuesten Richtlinie des "Solarpakets I" die Registrierung von Balkonkraftwerken beim Netzbetreiber und Ihr 800-Watt-Balkonkraftwerk muss nur noch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) angemeldet werden, Klicke, um mehr zu lernen. |
Schritte für die korrekte Registrierung eines Balkonkraftwerks
Obwohl viele Menschen ihre Balkonkraftwerke nicht registriert haben, appellieren wir an unsere Kunden, ihre Balkonkraftwerke ordnungsgemäß zu registrieren. Nach Erhalt Ihrer Mini-Solaranlage müssen Sie Balkon-Solaranlagen nicht sofort installieren. Zuerst sollten Sie die Registrierung für Ihr Balkonkraftwerk abschließen. Dafür müssen Sie sich bei Ihrem lokalen Netzbetreiber registrieren. Die Informationen zu Ihrem Netzbetreiber finden Sie auf Ihrem Stromzähler. Anschließend müssen Sie das Online-Formular des Netzbetreibers ausfüllen und einreichen.
Dann können Sie Ihre Balkonkraftwerke installieren. Nach Abschluss der Installation müssen Sie noch eine weitere Aufgabe erledigen: Sie müssen sich im Marktstammdatenregister (MaStR) des Bundesnetzagentur registrieren. Die Registrierung erfolgt ebenfalls online. Hier ist der Registrierungslink. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Installation abgeschlossen sein. Beachten Sie, dass wenn Ihr Balkonkraftwerk über ein Speichersystem verfügt, auch der Speicher registriert werden muss. Während des Registrierungsprozesses gibt es Optionen für Batteriespeichersysteme.
Schlussfolgerung: Es liegt an Ihnen, ob Sie sich registrieren
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen. Allerdings gibt es nur sehr wenige Bußgeldfälle, was bedeutet, dass die Regierung keine strenge Haltung zur Registrierung von Balkonkraftwerken einnimmt und es dem Netzbetreiber nicht möglich ist, jedes Balkonkraftwerk zu überprüfen. Es ist daher sinnvoll, dass Sie selbst entscheiden, ob Sie ein Balkonkraftwerk anmelden wollen oder nicht.
SUNNEX appelliert an die Verbraucher von Balkonkraftwerken, sich ordnungsgemäß anzumelden, denn nur so kann die positive Entwicklung von Balkonkraftwerken gefördert werden! |