Balkonkraftwerk anmelden-Leitfaden 2024
Im Jahr 2024 wird die Zulassung von Balkonkraftwerken einige Änderungen erfahren und das Steckersolargerät wird noch einfacher zu bedienen sein.
Die Beliebtheit von Balkonkraftwerken kommt nicht von ungefähr, die Bequemlichkeit von Plug & Play eignet sich besser für die individuelle Nutzung, egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind, auf einem Balkon oder in einem Dachziegel, ein Balkonkraftwerk erfüllt die Anforderungen, und mit nur einer kleinen Investition können Sie kostenlosen Strom für den Eigenverbrauch erhalten.
Der Einbau eines Balkonkraftwerkes ist so einfach, dass Sie es selbständig machen können, ebenso wie die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes! Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie eine 2024 Mini-Solaranlage, wie ein 800-Watt-Balkonkraftwerk und ein 2000-Watt-Balkonkraftwerk anmelden können.
Grundlegende Schritte für Balkonkraftwerk anmelden
Die Registrierung der Mini-Solaranlage gliedert sich in zwei Teile: Der erste Teil ist die Registrierung der Mini-Solaranlage bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber, wobei zu beachten ist, dass dieser Vorgang vor der Installation der Mini-Solaranlage abgeschlossen sein muss. Der zweite Teil ist: die Registrierung Ihrer Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR), die im Gegensatz zu den oben genannten Prozessen innerhalb eines Monats nach der Installation der Mini-Solaranlage abgeschlossen werden kann. Beide Vorgänge werden online durchgeführt und sind kostenlos.
Änderungen bei der Registrierung von Balkonanlagen im Jahr 2024: Sobald "Solarpakets 1" offiziell verabschiedet ist, entfällt die Pflicht zur Registrierung Ihrer Balkonanlage beim Netzbetreiber und Sie müssen Ihre Mini-Solaranlage theoretisch nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren. |
Melden Sie das Balkonkraftwerk bei Ihrem Netzbetreiber an
Finden Sie Ihren Netzbetreiber
- Anhand des 13-stelligen Codes: Auf Ihrer Stromrechnung steht in der Regel der Name des Netzbetreibers. Sie können Ihren Netzbetreiber auch in der Liste des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anhand des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rechnung überprüfen.
- Telefonisch: Rufen Sie den Stromanbieter direkt unter der Telefonnummer auf Ihrer Stromrechnung an und fragen Sie, bei welchem Netzbetreiber Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden sollen.
- Nach Postleitzahl: Wenn Sie keine Informationen haben, können Sie den Netzbetreiber anhand der Postleitzahl Ihrer Adresse überprüfen, indem Sie Ihre Postleitzahl in die Störungsauskunft eingeben.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber
Musterbrief oder Formular bei vereinfachtem Anmeldeverfahren(Falls Ihr Netzbetreiber kein Anmeldeformular zur Verfügung stellt, können Sie den Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie verwenden)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
Konformitätserklärung nach VDE-AR-N-4105 (NA-Schutz) verwendeter Mikrowechselrichter
Registrierungsverfahren für Netzbetreiber
Nachdem Sie Ihren Netzbetreiber gefunden und Ihre Anmeldeunterlagen vorbereitet haben, füllen Sie Ihr Netzbetreiberformular aus, der gesamte Vorgang dauert etwa 15 Minuten und ist völlig kostenlos. Es ist wichtig, Sie daran zu erinnern, dass derzeit nur 600-Watt-Balkonanlagen (800 Watt sind noch nicht zugelassen) das Privileg der vereinfachten Registrierung haben, d.h. Module bis 2.000 Watt und Mikro-Wechselrichter mit einer Leistung von bis zu 600 Watt. 1.200-Watt-, 1.600-Watt- oder 2.000-Watt-Balkonanlagen haben keinen Anspruch auf eine vereinfachte Registrierung beim Netzbetreiber.
Nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden: Aufgrund der neuesten Entwicklungen im Solarpaket I werden einige Netzbetreiber wie Netze BW keine Anmeldung von Steckersolaranlagen mehr verlangen. Sie können sich bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erkundigen. Es ist jedoch zu beachten, dass auch wenn in Zukunft keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich ist, sie dennoch über das Marktstammdatenregister Informationen über Ihre Balkon-Solaranlage erhalten werden. |
Registrierung meines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister
Die Eintragung der Mini-PV-Anlage in das Marktstammdatenregister ist noch einfacher, sie muss innerhalb eines Monats nach der Installation der balkon solaranlage 800 watt erfolgen. Der gesamte Vorgang wird auf der Seite Marktstammdatenregister durchgeführt, neue Nutzer müssen ein Konto einrichten und den Anweisungen folgen, um die Registrierung abzuschließen. Der gesamte Vorgang dauert etwa 20 Minuten und ist völlig kostenlos. Sie können auch Ihre bisherigen Registrierungsdaten online ändern, wenn Sie dies wünschen (dies ist der Fall, wenn Sie Ihr 600-Watt-Balkonkraftwerk auf ein 800-Watt-Balkonkraftwerk aufrüsten möchten). Erwähnenswert ist, dass auch der Batterieteil des Balkonkraftwerks mit Speicher zu registrieren ist.
Nach Erledigung der beiden oben genannten Aufgaben kann Ihre balkon solaranlage offiziell und legal in Betrieb genommen werden. Das 800-Watt-Balkonkraftwerk amortisiert sich in 2-3 Jahren und spart Ihnen 200-300 Euro pro Jahr auf Ihrer Stromrechnung. Wenn Sie die Energiewende erleben wollen, ist die Mini-PV-Anlage 800 watt die richtige Wahl für Sie.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) regelt die Anmeldung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen. Gemäß § 5 sind alle Betreiber verpflichtet, ihre Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.
Diese Verpflichtung entfällt nur in Insellagen, wenn die Anlage nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Andernfalls gilt es als Ordnungswidrigkeit, eine Anlage nicht anzumelden, und die Bundesnetzagentur kann ein Bußgeld verhängen.
FAQ: Das Wichtigste im Überblick
Muss man ein Balkonkraftwerk mit 600W anmelden?
Ja, Sie können Ihr Balkonkraftwerk mit 600 Watt anmelden, es entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Muss man ein Balkonkraftwerk mit 800W anmelden?
Nein, aufgrund der derzeitigen Begrenzung auf 600 Watt ist es Ihnen momentan nicht möglich, ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt anzumelden. Allerdings steht die Erhöhung des Leistungslimits auf 800 Watt kurz bevor, und dann können Sie Ihr 800 Watt Balkonkraftwerk anmelden.
Muss man ein Balkonkraftwerk mit 1200W anmelden?
Nein, aufgrund der derzeitigen Begrenzung auf 600 Watt ist es Ihnen momentan nicht möglich, ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt anzumelden. Allerdings können Sie die Leistung des Wechselrichters auf 600 Watt einstellen und nach der Genehmigung des Solarpakets I auf 800 Watt erhöhen.
Muss man ein Balkonkraftwerk mit 1500W anmelden?
Nein, aufgrund der aktuellen Begrenzung von 600 Watt ist es Ihnen derzeit nicht möglich, eine 1500 Watt Balkonkraftwerk anzumelden. Es ist jedoch möglich, die Ausgangsleistung Ihres 1500 Watt Balkonkraftwerks auf 600 Watt zu begrenzen, während die Leistung Ihrer Solarmodule auf 1500 Watt bleiben kann, was erlaubt ist. Nach der Zulassung der 800 Watt Leistungsgrenze können Sie die Leistung des Wechselrichters aktualisieren.
Muss man ein Balkonkraftwerk mit 1600W anmelden?
Nein, aufgrund der aktuellen Begrenzung von 600 Watt ist es Ihnen derzeit nicht möglich, eine 1600 Watt Balkonkraftwerk anzumelden. Es ist jedoch möglich, die Ausgangsleistung Ihres 1600 Watt Balkonkraftwerks auf 600 Watt zu begrenzen, während die Leistung Ihrer Solarmodule auf 1600 Watt bleiben kann, das heißt, wenn Sie vier Solarmodule installieren, was erlaubt ist. Nach der Zulassung der 800 Watt Leistungsgrenze können Sie die Leistung des Wechselrichters aktualisieren.
Muss man ein Balkonkraftwerk mit 2000W anmelden?
Nein, aufgrund der derzeitigen Begrenzung von 600 Watt ist es Ihnen nicht möglich, eine 2000 Watt Balkonkraftwerk anzumelden. Sie können jedoch die Leistung Ihrer Solarmodule auf 2000 Watt oder weniger und die Ausgangsleistung des Wechselrichters auf 600 Watt oder weniger begrenzen, um die maximale Leistung zu erzielen. Nach der Zulassung der 800 Watt Leistungsgrenze können Sie die Leistung des Wechselrichters aktualisieren.