800 Watt Balkonkraftwerke mit vereinfachter Registrierung? Alles im bevorstehenden Solarpaket I

Was ist das Solarpaket I?

Die Einführung des Solarpaket I begann im August 2023. Das Ziel dieses Plans ist es, die Bürokratie im Bereich der Solarenergie zu reduzieren. Dies umfasst mehrere positive Maßnahmen für Balkonkraftwerke, wie z.B. die Zulassung von 800 Watt Balkon-Solaranlagen und die Vereinfachung des Registrierungsprozesses.

Aus verschiedenen Gründen wurde das Solarpaket I bisher nicht verabschiedet. Aber am 26. April 2024 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Gesetz verabschiedet! Jetzt müssen wir nur noch darauf warten, dass der Plan im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und offiziell in Kraft tritt!

Wichtige Meilensteine des Solarpaket I:

  • Erlaubnis zur Rückwärtsdrehung des Stromzählers.
  • Keine Registrierung bei Netzbetreibern erforderlich!
  • Erlaubnis zur Rückwärtsdrehung des Stromzählers.
  • Erhöhung der Einspeiseleistungsgrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt.

Sind Sie jetzt interessiert, ein Balkonkraftwerk zu kaufen und zu installieren? Alle Hindernisse für die Installation eines Balkonkraftwerks wurden beseitigt.

Übersicht über die neuen Vorschriften für Balkonkraftwerke ab 2024

Ab sofort, also im Jahr 2024, treten diese neuen Gesetze und Vorschriften für Balkon-Solaranlagen in Kraft, was die Wirtschaftlichkeit der Installation von Mini-Solaranlagen verbessern wird. Die neuen Gesetze für Balkon-Solaranlagen umfassen hauptsächlich folgende Punkte:

800-Watt-Inverter-Einspeisegrenze: Die Einspeiseleistungsgrenze für Balkon-Solaranlagen wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben, was bedeutet, dass Ihre Mini-Solaranlage mehr kostenlose Energie erzeugen kann und somit mehr Stromkosten spart.

Gesamtleistung von 2000 Watt: Die Installationskapazität Ihrer Solarmodule kann bis zu 2000 Watt betragen und kann legal registriert werden, was bedeutet, dass Sie Ihre Balkon-Solaranlage erweitern können und unter denselben Bedingungen mehr Ertrag erzielen können.

Vereinfachte Registrierung: Ab dem 1. April wird die Registrierung von Balkon-Solaranlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht. Der Schritt zur Registrierung bei lokalen Netzbetreibern entfällt! "Die Teilnahme an der Energiewende sollte so einfach wie möglich sein. Balkon-Solaranlagen können jetzt schnell und bürokratiefrei registriert werden", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Erlaubnis zur Rückwärtsdrehung des Stromzählers: Digitale Stromzähler sind nicht mehr obligatorisch, Sie können weiterhin alte Ferraris-Zähler verwenden. Bei Verwendung eines alten Ferraris-Zählers dreht sich Ihr Stromzähler rückwärts, wenn die von Ihrer Balkon-Solaranlage erzeugte Energie eingespeist wird. Sie wissen, was das bedeutet - Sie können weniger Stromkosten bezahlen!

Keine Einstufung als Bauprodukt mehr: Die Installationshöhe von Balkon-Solaranlagen kann über vier Meter liegen und es gibt keine Begrenzung auf zwei Quadratmeter mehr.

Diese Änderungen werden die bürokratischen Hürden bei der Installation und Registrierung von Balkon-Solaranlagen effektiv reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit von Balkon-Solaranlagen erhöhen.

 Lesen Sie diesen Blogbeitrag, um mehr über die neuen Gesetze für Balkonkraftwerke im Jahr 2024 zu erfahren.

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